IM FOLGENDEN FINDEN SIE DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH FOTOGRAFIE UND DARAN ANSCHLIESSEND FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH GRAFIK- UND KOMMUNIKATIONSDESIGN


AGB / FOTOGRAFIE


1 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im nachfolgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen Thomas Richard Krauss durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2 Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
1.3 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
1.4 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

2 Nutzungsrechte

2.1 Das Nutzungsrecht bedarf der schriftlichen Form und ist nicht übertragbar.
2.2 Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
2.3 Mit der Lieferung geht das schriftlich vereinbarte Nutzungsrecht an den Käufer über.
2.4 Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
2.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen zu übertragen.
2.6 Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

3 Haftung

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

4 Honorare

4.1 Es gilt das vereinbarte Honorar.
4.2 Das Honorar gilt nur für die Nutzung des Bildmaterials zu den vereinbarten Konditionen gemäß Ziff. II 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
4.3 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Ausnahmen erfordern die Schriftform.
4.4 Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.

5 Vertragsstrafe, Blockierung, Schadenersatz

5.1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
5.2 Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

6 Terminabsagen

6.1 Sagt der Kunde einen vereinbarten Fototermin später als 2 Wochen vor dessen Beginn ab, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 40% des vereinbarten Honorars sowie 100% der tatsächlich entstandenen Nebenkosten zu.
6.2 Sagt der Kunde einen vereinbarten Fototermin später als 1 Woche vor dessen Beginn ab, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 60% des vereinbarten Honorars sowie 100% der tatsächlich entstandenen Nebenkosten zu.
6.3 Sagt der Kunde einen vereinbarten Fototermin später als 3 Tage vor dessen Beginn ab, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars sowie 100% der tatsächlich entstandenen Nebenkosten zu.

7 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
7.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zur Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
7.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.


AGB / GRAFISCHE LEISTUNGEN / KOMMUNIKATIONSDESIGN


1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand der nachfolgenden AGB sind Dienste und/oder Werke auf dem Gebiet der Grafik, der Öffentlichkeitsarbeit und der Kommunikation (im Folgenden: „Arbeitsergebnisse“) nach Maßgabe des zwischen der KRAUSS.DESIGN als Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt KRAUSS.DESIGN nicht an, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn KRAUSS.DESIGN in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender AGB des Auftraggebers den Vertrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2 Angebot und Vertragsschluss

Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das KRAUSS.DESIGN innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Erbringung des Arbeitsergebnisses annehmen kann. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch KRAUSS.DESIGN sind freibleibend.

3 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum, Referenzen

3.1 Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten von KRAUSS.DESIGN, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben auch nach der Aushändigung an den Auftraggeber bei KRAUSS.DESIGN, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.
3.2 Bei Veröffentlichungen wird KRAUSS.DESIGN in üblicher Form als Urheber genannt. Bei Veröffentlichungen, die von KRAUSS.DESIGN vorgenommen werden, ist KRAUSS.DESIGN berechtigt, eine Urheberbenennung von Fotografen zu unterlassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, entsprechende Vereinbarungen mit den von ihm beauftragten Fotografen/Designern zu treffen.
3.3 Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck. Die Rechte an den Arbeitsergebnissen gehen erst mit vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über.
3.4 KRAUSS.DESIGN ist berechtigt, jeden ausgeführten Auftrag als Referenz zu Werbungszwecken auf der Webseite und zu ähnlichen Werbezwecken zu verwenden.

4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise (Stundenhonorar, Pauschalhonorar oder Kombination aus beidem).
4.2 Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist nach Erbringung der Arbeitsergebnisse sofort nach Rechnungsstellung und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
4.3 Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von KRAUSS.DESIGN eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.
4.4 Von KRAUSS.DESIGN gegenüber vertragsgemäß beauftragten Dritten zu leistende Aufwendungen sind seitens des Auftraggebers nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von KRAUSS.DESIGN anerkannt sind. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

5 Leistungszeit

Sind von KRAUSS.DESIGN Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt und zwar für die Dauer der Verzögerung.

6 Haftung bei Mängeln

6.1 Für etwaige Mängel leistet KRAUSS.DESIGN nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern KRAUSS.DESIGN die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder die Beseitigung des Mangels und die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert oder diese objektiv fehlgeschlagen sind, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung oder Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
6.2 Mängelansprüche des Auftraggebers sind jedoch ausgeschlossen, wenn dieser das Werk selbst verändert hat oder durch Dritte verändern ließ.
6.3 Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt § 634 a BGB. Danach verjähren die Ansprüche innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB).
6.4 Weitergehende Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch KRAUSS.DESIGN nicht.
6.5 Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 7.

7 Haftung bei Schäden

7.1 Die Haftung von KRAUSS.DESIGN für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet KRAUSS.DESIGN für jeden Grad des Verschuldens.
7.2 Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von KRAUSS.DESIGN.
7.3 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund eines Mangels des hergestellten Werkes. Derartige Ansprüche verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist.
7.4 Die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

8 Verjährung eigener Ansprüche

Die Ansprüche von KRAUSS.DESIGN auf Zahlung der Vergütung/des Werklohns verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

9 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber KRAUSS.DESIGN oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

10 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

10.1 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von KRAUSS.DESIGN. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.
10.2 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von KRAUSS.DESIGN zuständige Gericht.